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Gebäudeaufnahme

Nach der Fertigstellung eines Neubaus muss das Gebäude für das Liegenschaftskataster eingemessen werden.

Das Liegenschaftskataster ist das „Bild zum Grundbuch“ und muss ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Genauere Informationen zur Gebäudeaufnahme finden Sie hier im Flyer.